Einschreibung
1. Schritt: Studienberatung
Füllen Sie im Rahmen der zur Einschreibung verpflichtenden Studienberatung bitte das Studienberatungsprotokoll weitmöglichst (ohne Unterschrift) aus und senden Sie es samt eventuellen Terminwünschen an sinozert@uni-bayreuth.de.
Gerne beraten wir Sie auch unverbindlich und ohne vorausgefülltes Studienberatungsprotokoll.
2. Schritt: Einschreibung
Wenn Sie bereits an der Universität Bayreuth immatrikuliert sind ...
... senden Sie bitte den ausgefüllten Fachänderungsantrag zusammen mit dem unterschriebenen Studienberatungsprotokoll an die Studierendenkanzlei (studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de). Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Wenn Sie nicht an der Universität Bayreuth immatrikuliert sind ...
... bewerben Sie sich bitte über CampusOnline. (Anleitung Einschreibungsprozess: Sommersemester / Wintersemester)
Bei Fragen und Problemen rund um Bewerbung und Einschreibung, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth.
Bitte beachten Sie:
Das Zusatzstudium China-Kompetenz (SinoZert) wurde als überregionales Angebot konzipiert, das allen Studierenden in Bayern offenstehen soll. Gem. Art. 56 Abs. 6 Nr. 2 BayHSchG kann das Zusatzstudium nur parallel zu einem grundständigen oder postgradualen Studiengang erworben werden. Das bedeutet, dass Studierende – während sie das Zusatzstudium absolvieren – in einem grundständigen oder postgradualen Studiengang immatrikuliert sein müssen.
Da das Zusatzstudium von der Universität Bayreuth in Kooperation mit dem BayCHINA angeboten wird, müssten teilnehmende Studierende an der Universität Bayreuth in einen grundständigen oder postgradualen Studiengang eingeschrieben sein. Diese (formale) Notwendigkeit kann mit einer Kooperationsvereinbarung i. S. v. Art. 16 BayHSchG zwischen der Universität Bayreuth und der entsprechenden Heimathochschule der Studierenden entfallen, sodass Studierende anderer bayerischer Hochschulen und Universitäten das Zusatzstudium in Bayreuth absolvieren können, ohne sich in einen grundständigen oder postgradualen Studiengang an der Universität Bayreuth einzuschreiben.
Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung besteht bislang zwischen der Universität Bayreuth und den folgenden Hochschulen:
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Hochschule Rosenheim
- Technische Hochschule Aschaffenburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
- Universität Passau
- Universität Augsburg
Studierende der oben aufgeführten Hochschulen können sich direkt für das Zusatzstudium China-Kompetenz (SinoZert) an der Universität Bayreuth immatrikulieren.
Studierende anderer bayerischer Hochschulen, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind, müssen derzeit noch eine Doppelimmatrikulation vornehmen. Sie immatrikulieren sich in einen regulären Studiengang der Universität Bayreuth, um sich auf dieser Grundlage in das SinoZert einschreiben zu können.
Es ist unser erklärtes Ziel mit allen staatlichen bayerischen Hochschulen eine Kooperationsvereinbarungen i. S. v. Art. 16 BayHSchG zu erwirken, sodass allen Studierenden bayerischer Hochschulen der direkte Weg zur Immatrikulation in das Zusatzstudium China-Kompetenz (SinoZert) offensteht.